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BAG Urteil zur Arbeitszeiterfassung vom 13.09.2022

Haben Sie sich dieses Jahr auch schon den Kopf, auf Grund des BAG Arbeitszeiterfassungsurteils vom 13.09.2022, zerbrochen? 🤯

Denn Arbeitgeber, die bis jetzt auf Vertrauensarbeitszeiten gesetzt haben, stehen nun vor der Frage: Wie erfassen wir, die Arbeitszeit unserer Mitarbeiter nun nach dem Urteil richtig? 🤔

In Optima Time finden Sie die ideale Antwort auf diese Frage. 💡Elektronische Zeiterfassung, die einen einfachen und kostengünstigen Einstieg durch die Kombination aus Hard- und Software ermöglicht. Sie können alle Stempelzeiten Ihrer Mitarbeiter elektronisch erfassen, inklusive Berechnung der Überstunden. Außerdem können Abwesenheiten eingegeben werden. Umgewöhnungen gehören mit Optima Time auch der Vergangenheit an denn, es erscheint auf jedem Betriebssystem dieselbe Oberfläche. ⏱

Haben Sie Interesse oder Fragen?

Dann schreiben Sie uns gerne unter einfachgefragt@veinsys.eu

oder rufen sie uns an +49 (0) 713238227-0

Wir freuen uns!

Oliver TollBAG Urteil zur Arbeitszeiterfassung vom 13.09.2022