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BAG Urteil zur Arbeitszeiterfassung vom 13.09.2022

Optima Time bzgl. BAG Urteil Arbeitszeiterfassung

Haben Sie sich dieses Jahr auch schon den Kopf, auf Grund des BAG Arbeitszeiterfassungsurteils vom 13.09.2022, zerbrochen? 🤯

Denn Arbeitgeber, die bis jetzt auf Vertrauensarbeitszeiten gesetzt haben, stehen nun vor der Frage: Wie erfassen wir, die Arbeitszeit unserer Mitarbeiter nun nach dem Urteil richtig? 🤔

In Optima Time finden Sie die ideale Antwort auf diese Frage. 💡Elektronische Zeiterfassung, die einen einfachen und kostengünstigen Einstieg durch die Kombination aus Hard- und Software ermöglicht. Sie können alle Stempelzeiten Ihrer Mitarbeiter elektronisch erfassen, inklusive Berechnung der Überstunden. Außerdem können Abwesenheiten eingegeben werden. Umgewöhnungen gehören mit Optima Time auch der Vergangenheit an denn, es erscheint auf jedem Betriebssystem dieselbe Oberfläche. ⏱

Haben Sie Interesse oder Fragen?

Dann schreiben Sie uns gerne unter einfachgefragt@veinsys.eu

oder rufen sie uns an +49 (0) 713238227-0

Wir freuen uns!

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Oliver TollBAG Urteil zur Arbeitszeiterfassung vom 13.09.2022

Die VeinSys GmbH freut sich auf neue Herausforderungen in 2023

Herausforderungen sind dafür da um an ihnen zu wachsen und sie zu lösen, in diesem Sinne freuen wir uns auf diese. Ein neues Jahr bringt neue Gedanken, neue Träume, neue Chancen, neue Wege & neue Gelegenheiten. ⭐️

Mit diesem Motto, starten wir in das neue Jahr und freuen uns auf alles, was es uns bringt.

Ein gesundes, frohes und erfolgreiches neues Jahr wünscht Ihnen das Team der VeinSys GmbH! 🥰

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